Erfolg durch Kooperation und Fachkunde

Bereits mit dem Bauvertrag werden die Weichen für die spätere Realisierung des Bauvorhabens gestellt.

In unserer langjährigen Erfahrung mit Vertragsgestaltung, Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Hochbau-, Tiefbau- und Verkehrswegebauprojekten wurden wir mit Defiziten im Bereich baubetrieblicher als auch vertragsrechtlicher Kenntnisse konfrontiert. Fehlende Fachkunde und fehlende Bereitschaft zur Kooperation sowohl auf Seiten des Auftraggebers als auch auf Seiten des Auftragnehmers führen dazu, dass Bauprojekte letztlich von den zuständigen Gerichten zum Abschluss gebracht werden. Zur Konfliktprävention, zur Streitbeilegung bzw. zur Vorbereitung unumgänglicher Rechtsstreitigkeiten bieten die fesch ingenieure ein vierphasiges Leistungsspektrum an.

Planungsphase (I)

In der Planungsphase (I) ist es zwingend erforderlich die Vertragsunterlagen – insbesondere die Leistungsbeschreibung – eindeutig und lückenlos, unter Berücksichtigung der Grundsätze der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) sowie des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), aufzustellen. Eine mangelhafte Leistungsbeschreibung ist der erste maßgebende Schritt in einen späteren Baukonflikt.

Vergabephase (II) 

Die Vergabephase (II) erfordert eine baubetriebliche Beurteilung von Angeboten und deren kalkulatorischer Grundsätze, um zunächst eine ordnungsgemäße Vergabe im Sinne der VOB/A zu gewährleisten und später die Aufstellung bzw. die Bewertung von Nachtragsangeboten gemäß den Grundsätzen der VOB/B zu ermöglichen.

Ausführungsphase (III)

Entscheidend für die Ausführungsphase (III) ist neben einem juristischen Hintergrund wiederum Fachkunde im Bereich der baubetrieblichen Bewertung von Leistungsmodifikationen sowie Störungssachverhalten. Darüber hinaus ist die Förderung der Kooperationsbereitschaft der Projektbeteiligten ein primäres Leistungsziel zur Verwirklichung eines erfolgreichen Projekts.

Projektanschlussphase (IV) 

Während die vorgenannten Phasen Teil eines jeden Projekts sind, wird das von uns als Projektanschlussphase (IV) bezeichnete Stadium nur relevant, sofern streitige Sachverhalte bestehen, welche im Zuge einer objektiven Beurteilung außergerichtlich oder gegebenenfalls im Zuge eines Gerichtsverfahrens abschließend geklärt werden müssen.

Ziel des Leistungsbildes der fesch ingenieure ist zunächst eine Optimierung des Projekterfolgs der Phasen I bis III, um letztlich das Streitpotential der Phase IV zu minimieren. In der Phase IV bilden die fesch ingenieure aufgrund technischer, baubetrieblicher und juristischer Fachkunde die Schnittstelle zwischen Baubeteiligten und Juristen.